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   BVerwG, 26.08.1959 - VI C 89.57   

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https://dejure.org/1959,631
BVerwG, 26.08.1959 - VI C 89.57 (https://dejure.org/1959,631)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1959 - VI C 89.57 (https://dejure.org/1959,631)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1959 - VI C 89.57 (https://dejure.org/1959,631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 115
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1959 - VI C 89.57
    Eine Ausnahme hiervon hat der V. Senat dieses Gerichtes allerdings anerkannt für den Fall, daß von einem im Grundgesetz oder in der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisteten, nicht in rechtsstaatlicher Weise eingeschränkten Grundrecht - wie dem der freien Meinungsäußerung - Gebrauch gemacht wurde (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57]); in einem solchen Fall kommt es nach dieser Entscheidung nicht darauf an, ob das Verhalten des Betreffenden überlegt und vernünftig war, sondern nur darauf, daß er sich nicht besonders herausfordernd oder aufreizend verhalten hat.
  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1959 - VI C 89.57
    War also das Verhalten des Klägers besonders leichtsinnig und unüberlegt, so hat er es nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu vertreten (vgl. BVerwGE 1, 195).
  • BVerwG, 26.06.1958 - II C 409.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1959 - VI C 89.57
    Der rechtlichen Beurteilung ist § 4 G 131 in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) zugrunde zu legen, da das Verfahren bereits am 1. September 1957 anhängig war (BVerwGE 7, 148 [BVerwG 26.06.1958 - II C 409/57]).
  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 89.74

    Gewahrsam - Politische Gründe

    Der Häftling hat es daher zu vertreten, wenn er sich etwa herausfordernd, aufreizend, leichtsinnig oder besonders unüberlegt verhalten hat (BVerwGE 1, 196 [BVerwG 24.09.1954 - IV C 31/54] [197]; 6, 271 [272]; 9, 115 [116]; 9, 132 [139];Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 355.59 -).
  • VGH Hessen, 04.11.1988 - 4 UE 3118/84

    Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz

    Nicht zu vertreten sind deshalb Meinungsäußerungen, die unter den Schutz des Grundgesetzes gefallen wären, wenn dessen Geltungsbereich sich auf das Gewahrsamsgebiet erstreckt hätte (BVerwG, Urteil vom 26.08.1959 -- BVerwG VI C 89.57 -- BVerwGE 9, 115 f.; Urteil vom 20.06.1973, a.a.O., S. 29; Urteil vom 20.08.1975 -- BVerwG VIII C 89.74 -- BVerwGE 49, 107 ff., 114; Urteil vom 12.04.1978 -- VIII C 55.77 -- ROW 1978, 230 f.).
  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 30.64

    Versagung einer aus der Sowjetischen Besatzungszone stammenden Person die

    Im übrigen weist die Revision mit Recht darauf hin, daß auch die Verwaltungsübung der Beklagten in Fällen der vorliegenden Art nicht ohne Bedeutung ist; denn die oberste Dienstbehörde muß bei einer Ermessensentscheidung nach § 4 Abs. 2 G 131 stets auf eine gleichmäßige Handhabung bedacht sein (vgl. Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG VI C 89.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 4 G 131 Nr. 15 = RiA 1960 S. 11]).
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